Mit der Teilnahme am 5. Steinacher Sommer-Abend-Lauf wird der Haftungsausschluss der Veranstalter für Schäden jeglicher Art anerkannt. Weder gegen den SV Steinach/Veranstalter noch an die Gemeinde Steinach können Ansprüche wegen Schäden oder Verletzungen jeder Art gestellt werden, die durch die Teilnahme am Lauf entstehen können. Es wird bestätigt, dass keine gesundheitlichen Einwände gegen eine Teilnahme an der Veranstaltung vorliegen. Teilnehmer unter 18 Jahren versichern mit ihrer Anmeldung die Einverständniserklärung ihrer gesetzlichen Vetreter. Die Teilnehmer erklären sich mit der Veröffentlichung von Bildern einverstanden.